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Am gestrigen Vormittag hat erstmals ein deutsches Obergericht in einem CMS Spread Sammler Swap-Fall Schadenersatz zugunsten einer Kommune ausgeurteilt. Das OLG Stuttgart sprach dem Abwasserzweckverband Mariatal („AZV“) mit Urteil vom 27.10.2010, Az. 9 U 148/08, vollen Schadenersatz in Höhe von Euro 710.000,00 zuzüglich Zinsen gegen die Deutsche Bank AG wegen Falschberatung zu.
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Jörg Lange, Gründer und Geschäftsführer der Fonds-Invest-Beratung, kommentiert die aktuelle Situation auf dem Markt für offene Immobilienfonds.
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Das Vertrauen der Bürger in die Banken und Sparkassen hat in den vergangenen zwei Jahren gelitten. Bei welchem Institut, bei welchem Vermögensverwalter kann man noch guten Gewissens Geld anlegen? Wo wird man noch seriös und wirklich unabhängig beraten? Der große Test von n-tv und Focus-Money gibt die Antwort.
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Im Anschluss an seine Entscheidung vom 08.07.2010 – III ZR 249/09, in welcher der Bundesgerichtshof klarstellte, dass ein Anleger nicht ohne weiteres grob fahrlässig handelt, wenn er, ein ihm von einem Anlageberater überlassenes Verkaufsprospekt nicht durchliest und aus diesem Grunde nicht feststellt, dass der Anlageberater ihn über die Risiken und die Funktionsweise der zum Erwerb empfohlenen Kapitalanlage nicht zutreffend aufgeklärt hat, hat der Bundesgerichtshof ein weiteres anlegerfreundliches Urteil gesprochen.
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Müssen Banken Provisionen und Rückvergütungen offenlegen? Eindeutig ist die Rechtsprechung nicht. Doch Banken haben mehr Pflichten als Anlageberater.
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Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht einen neuen Tiefpunkt. Nach dem US-Grundinvest der Fondsgesellschaft KanAm wird der 1,3 Milliarden Euro schwere Degi Europa des Investmenthauses Aberdeen abgewickelt. In der Branche wird befürchtet, dass auch der Fonds Morgan Stanley P2 Value keine Zukunft mehr hat. Nach zweijähriger Schließung sollten beide Fonds Anfang November wieder geöffnet werden.
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Das Prinzip der von der Deutschen Bank initiierten Fonds db Kompass Life 1 und db Kompass Life 2 ist bereits lange bekannt. Mit dem Anlegergeld wurden Lebensversicherungen erworben, deren Prämien sowie die Versicherungsleistungen im Falle des Todes des Versicherten von der Fondsgesellschaft kassiert wurden. Je früher die Versicherten starben, desto mehr Gewinn machten die Fonds.
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Der Immobiliendachfonds Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR wurde nach Informationen von Allianz Global Investors geschlossen. Sowohl die Anteilscheinausgabe als auch die Rücknahme wurde vorläufig ausgesetzt. Kauf- und Verkaufaufträge von Anteilen an dem Allianz Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR werden seit dem 24.09.2010 14.00 Uhr nicht mehr ausgeführt.
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An welchen Punkten versagt in der Praxis zumeist eine Beratung zur Altersvorsorge? Die Voraussetzungen einer Beratung zur Altersvorsorge wurden einführend beschrieben. In der Praxis werden zahlreiche Fehler begangen. Hier sollen die am häufigsten vorkommenden Fehler/Beratungsfehler grob und vereinfacht dargestellt werden.
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Bislang war die Rücknahme von Anteilen nur ausgesetzt und der Fonds sollte ursprünglich zum 30. Oktober 2010 wieder geöffnet werden. Doch ist die Fondsgesellschaft nunmehr zur Aufgabe gezwungen, weil sie die Rückgabewünsche der Anleger nicht bedienen kann. Die Entscheidung der Fondsgesellschaft trifft viele Anleger hart, insbesondere – so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel – wenn sie ihre Altersvorsorge oder ihren Notgroschen auf diesen, von den beratenden Banken gern als “sicheres Investment” gepriesenen Fonds gebaut haben.
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Das Alter der Kunden ist bei der Anlageberatung allzu oft kein Thema. Dabei würde es sich lohnen, die «Golden Agers» zu umwerben.
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Was ist zu tun, wenn Sie von der Bank betrogen werden? Welche Rechte haben Sie als Kunde? Rechtsanwalt Gilbert Häfner verrät es Ihnen. Kann man den Bankberater erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich eine von ihm als sicher angepriesene Kapitalanlage später als hochriskantes Investment erweist?
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Post aus Sankt Augustin: Der Fondsexperte Björn Drescher hat sich dem Immobilienfonds-Chaos der vergangenen Tagen – rund um den AGI Premium Management Immobilien Anlagen – nochmal angenommen und ordnet die Geschehnisse ein. Zum Fazit braucht es derzeit Ironie.
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert.
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