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Apollo-Medienfonds: Rückforderung von Ausschüttungen durch Fondsgesellschaften fragwürdig

Schreiben der Fondsgesellschaft haben die Anleger zahlreicher Apollo-Medienfonds in den letzten Tagen erheblich verunsichert, enthielten sie doch die Aufforderung, die bisher erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Nach Ansicht des Heidelberger Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel dürften die Anleger derzeit nicht verpflichtet sein, die geforderten Zahlungen zu leisten: „Die Fondsgesellschaften haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, Ausschüttungen zurückzufordern. Ein entsprechender Anspruch stünde allenfalls den Gläubigern der Gesellschaft zu.“

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Apollo Medienfonds, Filmfonds – Anleger sollten vor Verjährung handeln, Klage auf Schadensersatz möglich

Die Apollo Medienfonds, die in den Jahren 1999-2001 mit einem Gesamtzeichnungskapital von 155 Mio. Euro von der ApolloMedia GmbH, Potsdam, bzw. der Chorus GmbH aufgelegt wurden, wurden von den Banken oftmals als ideales Steuersparmodell, welches sich besonders zur Altersvorsorge auszeichnen würde, betitelt. Dies stellte sich in den letzten Jahren jedoch als Trugschluss und grober Beratungsfehler der Banken und Vermittler dar.

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